Kunden- und Installateursinformation:
WEEE-Richtlinie und Geräteentsorgung (ElektroG)
Nachhaltigkeit und Verantwortung bei Clivet
Der fachgerechte Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) ist ein zentraler Baustein der ökologischen Nachhaltigkeit. Clivet legt großen Wert auf den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte – von der Entwicklung bis zur Entsorgung, um eine umweltfreundliche Wiederverwertung von Materialien zu gewährleisten.
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt diesen gesamten Entsorgungsprozess auf Basis der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die zentrale Registrierungs- und Koordinierungsstelle in Deutschland ist hierfür die stiftung ear (Stiftung Elektro-Altgeräte Register). Clivet ist dort ordnungsgemäß registriert. Für die gesetzeskonforme und operative Abwicklung der Rücknahme kooperieren wir als Mitglied mit dem Entsorgungskonsortium der Landbell Group.
WICHTIGER HINWEIS: Fachgerechte Kältemittelentsorgung vorab!
Bitte beachten Sie zwingend:
Bevor ein Klimagerät, eine Wärmepumpe oder ein Kaltwassersatz demontiert und als Altgerät (WEEE) übergeben wird, muss das enthaltene Kältemittel fachgerecht abgesaugt werden.
- Diese Arbeit darf ausschließlich von einem zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Die Organisation und die anfallenden Kosten für die Absaugung und Entsorgung des Kältemittels trägt der Endkunde bzw. Anlagenbetreiber selbst.
- Sowohl kommunale Wertstoffhöfe als auch unser Abholservice nehmen nur Geräte an, die vorab ordnungsgemäß entleert und vom Netz getrennt wurden.
1. Klassifizierung unserer Geräte
Je nach Leistungsklasse, Einsatzgebiet und Bauart unterscheidet das Gesetz unsere Geräte in verschiedene Kategorien. Dies ist für den Entsorgungsweg entscheidend:
A. B2C-Geräte (Privathaushalte und "Dual-Use")
Hierbei handelt es sich um Geräte, die typischerweise von Privatpersonen genutzt werden können (sog. Dual-Use). Das Gesetz stuft diese automatisch als B2C-Geräte ein.
- Zu unseren B2C-Geräten zählen: Unsere kleinen Wärmepumpen sowie Mono-Split- und Multi-Split-Klimageräte.
- Gemäß § 2 ElektroG fallen diese in die Kategorie 1: Wärmeüberträger.
B. B2B-Geräte (Ausschließlich gewerbliche Nutzung)
Geräte, die aufgrund ihrer Größe und Leistung ausschließlich für den professionellen, gewerblichen Einsatz vorgesehen sind und unter das ElektroG fallen, gelten als B2B-Geräte.
- Zu unseren B2B-Geräten zählen: Unsere VRF-Geräte
C. AUSNAHME: Applied-Anlagen (LSFI – Ortsfeste Großanlagen)
Bestimmte maßgeschneiderte Systeme und unsere großen Applied-Anlagen fallen unter die sogenannte LSFI-Ausnahme (Large-Scale Fixed Installations / ortsfeste Großanlagen) gemäß § 2 Abs. 2 ElektroG.
- Diese Anlagen werden speziell für einen bestimmten Ort konzipiert, installiert und sind dauerhaft mit dem Gebäude oder der industriellen Infrastruktur verbunden.
- Daher fallen Applied-Anlagen nicht in den Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie (ElektroG). Die Entsorgung dieser speziellen Anlagen wird in der Regel individuell projektbezogen geregelt und erfolgt nicht über das Standard-WEEE-Rücknahmesystem.
2. Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten (für Geräte, die unter WEEE fallen)
Für B2C-Geräte (Kleine Wärmepumpen, Mono-/Multi-Split)
- Kommunale Wertstoffhöfe: Private Endverbraucher oder Installateure (im Auftrag des Kunden) können diese Geräte in der Regel kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.
- Alternativ gelten die gesetzlichen Rücknahmepflichten des großen Fach- und Einzelhandels.
Für B2B-Geräte (VRF-Systeme, Großanlagen) – Unser kostenloser Service!
Für professionelle EEE-Ausrüstung, die nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurde und nicht unter die LSFI-Ausnahme fällt, übernimmt Clivet die Verantwortung für die Verwertung. Über unseren Partner (Landbell) haben wir eine Rücknahmemöglichkeit eingerichtet.
- Kostenlose Entsorgung: Clivet bietet seinen gewerblichen Kunden und Installateuren die kostenlose Rücknahme und Verwertung von B2B-Altgeräten an. Echte historische Altgeräte (Inverkehrbringen vor dem 13.08.2005) sind gemäß ElektroG vom jeweiligen Besitzer zu entsorgen.
3. Ablauf für Installateure (Kostenlose B2B-Abholung über Landbell)
Wenn Sie als Installateur eine unter das ElektroG fallende Anlage demontieren, entsteht WEEE-Abfall. Um unseren kostenlosen Abholservice für gewerbliche B2B-Geräte durch die Landbell-Group in Anspruch zu nehmen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Kältemittel absaugen: Stellen Sie sicher, dass das Kältemittel vom Kunden/Betreiber durch einen Fachbetrieb kostenpflichtig und fachgerecht entfernt wurde (siehe Warnhinweis oben).
- Beauftragung: Die Abholung der Geräte erfolgt nach vorheriger Absprache und ausgefüllten Rückgabeformular, welches Sie unter folgenden Kontakten erhalten:
- E-Mail Landbell: germany@erp-recycling.org
- E-Mail Clivet: info.de@clivet.com
